Schweizer Vorsorgeeinrichtungen sind aufgrund ihrer Zwecksetzung von den Gewinnsteuern befreit. Die Genfer Steuerbehörden erheben jedoch Gewinnsteuern auf Wertzuwachsgewinnen bei Liegenschaftsverkäufen durch steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen. Christoph Frey und Maxim Dolder setzen sich kritisch mit dieser Praxis auseinander.