6. September 2017
Am 6. September hat der Bundesrat seinen Vorschlag für die Steuervorlage 17 in die Vernehmlassung geschickt. Dieser Vorschlag basiert auf den im Juni publizierten Eckwerten und lehnt sich zudem in vielen – aber nicht allen – Punkten an die USR III an. Die Vorlage wird nun den Kantonen, den in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, den Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Wirtschaft sowie weiteren, interessierten Kreisen zur Stellungnahme unterbreitet.
In der Vernehmlassungsvorlage hat es gegenüber den im Juni publizierten und vom Bundesrat genehmigten Eckwerten keine wesentlichen Änderungen gegeben. Der nun vorliegende Entwurf für die Steuervorlage 17 nimmt gewisse Instrumente der USR III auf, andere Instrumente sind neu, um die Vorlage ausgewogen zu gestalten und sollen so die erhofften Mehrheiten im Parlament und im Stimmvolk finden. Hier eine Würdigung des Vorschlags:
Mit der Eröffnung der Vernehmlassung im September ist der Bundesrat weiterhin im Rahmen des im Juni angekündigten, ambitiösen Zeitplans auf Kurs. Dies belegt, dass der Bund die Wichtigkeit der Steuerreform nach wie vor hoch hält. Die Vernehmlassungsfrist endet bereits am 6. Dezember 2017. Die Botschaft an das Parlament soll im Frühjahr 2018 erfolgen. In der anschliessenden Sommer- und Herbstsession könnte dann das Gesetz bereits vom Parlament diskutiert und verabschiedet werden. Somit können die neuen gesetzlichen Regelungen frühestens 2020 in Kraft treten.