Beabsichtigen Personen mit Wohnsitz im Ausland den Erwerb einer Immobilie in der Schweiz, müssen sie sich primär mit dem Genehmigungsrecht befassen. Eine sorgfältige Planung kann zu erheblichen Steuerersparnissen beim Kaufen, Halten und Verkaufen von Immobilien führen. Zusätzlich muss auch die Frage der Finanzierung möglichst früh angegangen werden.
Immobilien für den privaten Gebrauch werden in der Schweiz in der Regel direkt gehalten, unabhängig vom Wohnsitz des Käufers. Dies bedeutet, dass die Immobilie im direkten Besitz des Eigentümers ist, ohne die Erfordernis einer Rechtsform. Gleichwohl sollte in bestimmten Fällen, wie dem Kauf einer Luxusimmobilie, bei komplexen Familienverhältnissen oder aus Diskretionsgründen, der Weg über eine Rechtsform in Betracht gezogen werden.
Zu berücksichtigende Komponenten
Für vertiefte Ausführungen, eine Übersicht zu den Kantonalen Steuersätzen und wie KPMG Sie in diesen Belangen unterstützen kann, laden Sie bitte dieses Factsheet herunter (PDF, auf Englisch).