• Der maximale Gewinnsteuersatz für Unternehmen im Kanton Bern liegt mit 21% schweizweit am höchsten.
  • Der Abstand zu den anderen Kantonen hat sich im Vorjahresvergleich leicht vergrössert, da gewisse Kantone ihre Gewinnsteuersätze gesenkt haben (Schweizer Durchschnitt sank von 14.9% auf 14,7%).
  • Die bevorstehende Einführung einer globalen Mindeststeuer sowie die Berner Steuergesetzrevision 2024 bringen dem Kanton Bern kaum Vorteile im interkantonalen Standortwettbewerb.
  • Der maximale Einkommenssteuersatz für natürliche Personen gehört mit 41% zu den höchsten in der Schweiz. Nur drei Kantone haben höhere Grenzsteuersätze.
  • Auch wenn Unternehmen von Steuersenkungen im Zuge der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) profitieren, sind laut dem Handels- und Industrieverein des Kantons Bern (HIV) Massnahmen gegen den steuerpolitischen Standortnachteil zu ergreifen.


Der Kanton Bern bleibt aus steuerlicher Sicht weiterhin unattraktiv. Sowohl bei der Besteuerung von juristischen als auch natürlichen Personen ist der Kanton Bern im schweizweiten Vergleich am untersten Ende der Skala. Dies zeigt der diesjährige Berner Steuermonitor von KPMG und des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern (HIV).

Unternehmen profitieren von STAF-Massnahmen – offen ist in welchem Umfang

Nachdem es in den Vorjahren aufgrund der Unternehmenssteuerreform STAF schweizweit zu Steuersatzsenkungen kam, haben von 2021 auf 2022 nur vereinzelte Kantone ihre Unternehmenssteuersätze gesenkt. Die grössten Senkungen erfolgten in den Kantonen Wallis (-1,6 Prozentpunkte), Aargau (-1,13 Prozentpunkte) und Jura (-1.0 Prozentpunkt). Der Kanton Bern beliess indes den maximalen Gewinnsteuersatz bei 21,04% und liegt damit weit über dem neuen schweizweiten Durchschnitt von rund 14,7% (Vorjahr: 14,9%). «Es gilt jedoch zu bemerken, dass auch der Kanton Bern für Unternehmen, welche die Entlastungsmassnahmen wie Step-up, Sonderabzug für Forschung und Entwicklung sowie Patentbox geltend machen können, den Steuersatz bis auf 12,24% reduzieren kann», erklärt Frank Roth, Leiter der Steuerabteilung von KPMG Bern. Im Kanton Bern haben für das Steuerjahr 2020 166 und für das Steuerjahr 2021 180 Unternehmen eine STAF-Ermässigung beantragt. Über den Umfang der Entlastungen liegen noch keine Angaben vor.

Aus Sicht HIV sind die im Rahmen von STAF gewährten Abzüge allein nicht ausreichend, um den Kanton für Unternehmen attraktiv zu positionieren. «Da nur gewisse Unternehmen von den Entlastungsmassnahmen der STAF-Reform profitieren können, muss der Hauptstadtkanton weitere Massnahmen wie die Senkung der Gewinnsteuerbelastung in Betracht ziehen, um die steuerliche Standortattraktivität zu erhöhen», fordert HIV-Präsident Daniel Arn.

Steuergesetzrevision 2024 bringt kaum Entlastung

Zwar ist bereits die nächste Steuergesetzrevision unterwegs. So wollen Regierung und Grosser Rat per 2024 die steuerliche Behandlung von Solaranlagen vereinheitlichen und stärker fördern. «Diese Vorlage wird jedoch kaum zur Linderung der übermässigen Steuerbelastung der natürlichen und der juristischen Personen im Kanton Bern beitragen», sagt Adrian Haas. «Nur Tarifanpassungen oder Steueranlagesenkungen bei natürlichen und bei juristischen Personen würde den Standort attraktiver machen». 

Globale Mindestbesteuerung spielt Bern nicht in die Karten

Auch die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung, welche umsatzstarke, international tätige Unternehmen in den Tiefsteuerkantonen mittels einer Ergänzungssteuer des Bundes auf das geforderte Besteuerungs-Mindestmass von 15% anhebt, wird Bern im Standortwettbewerb wenig nützen. Der Steuerwettbewerb wird zwar für diese Unternehmen etwas eingeschränkt, jedoch nicht durchwegs zu einer Nivellierung der kantonalen Steuersätze führen. «Die Tiefsteuerkantone können dank den erwarteten Mehreinnahmen (Kantonsanteile an den Ergänzungssteuern) ihre anderen Standortfaktoren stärker pflegen. Im interkantonalen Standortwettbewerb wird es folglich zu keiner Entspannung kommen», erklärt Frank Roth.

Standortnachteil auch bei natürlichen Personen

Auch bei der Besteuerung der natürlichen Personen ist der Kanton Bern mit einem der schweizweit höchsten Einkommenssteuersatz von 41,04% ungünstig positioniert. Nur die Kantone Waadt (41,5%), Basel-Land (42,17%) und Genf (44,75%) besteuern Privatpersonen höher. Der Schweizer Durchschnitt beim Einkommenssteuersatz liegt 2022 bei 33,52% und hat sich im Vorjahresvergleich um 0,22% verringert. «Der Kanton Bern wird auch für natürliche Personen immer unattraktiver. Wegzüge in umliegende Kantone sind die Folge, was das Steuersubstrat weiter schwächt», so Adrian Haas. Dies bestätigt auch ein Blick auf die aktuelle Pendlerstatistik des Bundesamtes für Statistik: So pendeln weiterhin deutlich mehr Personen von den umliegenden Kantonen in den Kanton Bern (57'490 Personen) als umgekehrt (39'885 Personen).

 

Mehr Informationen

Der «Berner Steuermonitor» ist ein systematischer interkantonaler Vergleich der steuerlichen Wett-bewerbsfähigkeit des Kantons Bern. Er analysiert die Attraktivität des Kantons bezüglich der Be-steuerung von Unternehmen und der Einnahmenstruktur. Der «Berner Steuermonitor» ist eine Ko-operation von KPMG und des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern (HIV) und erscheint seit 2012 jährlich im Herbst.