Auch wenn die große Welle der Gründungen von Privatstiftungen vorbei ist, bestehen heute noch immer ca 3.000 Privatstiftungen (Zahl rückläufig). Diese Privatstiftungen stehen allerdings verstärkt im Blickpunkt der Finanzverwaltung, was sich leicht an der Anzahl der Außenprüfungen und der resultierenden Beschwerden beim Bundesfinanzgericht (BFG) und Revisionen beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ablesen lässt.

Im besonderen Fokus stehen derzeit die Themen der Immobilien, die dem Stifter zur Nutzung überlassen werden, (grenzüberschreitende) Substiftungserrichtungen, Pflichtteilsansprüche, die von der Privatstiftung gezahlt werden, und Zahlungen an im Ausland ansässige Begünstigte.

Hierüber informieren wir Sie laufend in unseren Newslettern.

Neugründungen erfolgen in der Praxis heutzutage insbesondere als Familien-Holdings und als Substiftungen aufgrund von auseinanderwachsenden Familienstämmen. Darüber hinaus können auch bei angedachten Unternehmensverkäufen Privatstiftungen von besonderer Relevanz sein.

Auch in Bezug auf die Wegzugsbesteuerung aus Österreich kann die österreichische Privatstiftung ein adäquates Strukturierungsmittel sein. Vor Zuzügen sollten liechtensteinische Stiftungen analysiert werden.

Diesbezüglich gilt es eine ganze Anzahl von steuerlichen Problemstellungen zu beachten (zB Stiftungseingangssteuer, steuerneutrale Substanzauszahlung, Depotübertragung, Grunderwerbsteuer etc).

 

KPMG Estate Planning unterstützt Sie gerne bei der Analyse dieser Fragestellungen und bei deren steuerlicher Optimierung.

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