Konsultationsentwurf des FMA Fit & Proper-Rundschreibens veröffentlicht

Financial Services Newsflash

Financial Services Newsflash

Die FMA hat am 7. Dezember 2022 ein Konsultationsverfahren zum Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen (Fit & Proper–Rundschreiben) eingeleitet. Die Stellungnahmen können bis zum 9. Jänner 2023 übermittelt werden.

Die Überarbeitung des FMA Fit & Proper-Rundschreibens war unter anderem aufgrund der seit 31. Dezember 2021 anwendbaren gemeinsamen EBA/ESMA Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern einer Schlüsselfunktion (EBA/GL/2021/06) erforderlich.

Die Neuerungen im Konsultationsentwurf gestalten sich wie folgt:

Der Entwurf sieht vor, dass die Mehrheit der Mitglieder als auch der Vorsitzende des Vergütungsausschusses und der Vergütungsexperte in Kreditinstituten, die gem § 23c und § 23d BWG als systemrelevant gelten, unabhängig sein müssen. Dies ist als Verschärfung der statutorischen Anforderungen des § 39c BWG zu qualifizieren (vgl Rz 4 & 103).

In Rz 22 wurden die Anforderungen an Geschäftsleiter und Aufsichtsratsmitglieder betreffend „Propriety“ dahingehend ergänzt, dass nun ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das FM-GwG, auch wenn es sich lediglich um einen Versuch handelt, zu einer neuerlichen Überprüfung der Eignungsvoraussetzungen durch die FMA führt. Diese Regelung findet auch auf die Leiter der internen Kontrollfunktionen Anwendung.

Den Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit, Aufrichtigkeit und Unvoreingenommenheit von Geschäftsleitern und Aufsichtsratsmitgliedern wurde das neue Unterkapitel „II.B.8. Individuelle Verantwortung bei Verdacht auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und andere Straftaten“ hinzugefügt. Hier wird in den Rz 44-46 des Konsultationsentwurfes sowohl eine kollektive als auch eine individuelle Verantwortung der Geschäftsleiter und des Aufsichtsrates festgelegt. Konkret ist darunter zu verstehen, dass beispielsweise ein Mitglied der Geschäftsleitung aus aufsichtsrechtlicher Sicht für einen Versuch der Geldwäscherei verantwortlich gemacht werden kann, selbst wenn dieses Mitglied keine Zuständigkeiten oder Funktionen wahrgenommen hat, die in Verbindung mit den Umständen des begangenen Versuchs stehen. Sollte es zu einem begründeten Verdacht auf einen Verstoß gegen das FM-GwG kommen, so wird die FMA die Eignungsvoraussetzungen der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats erneut überprüfen.

Die Mitteilung iZm tatsächlichen und potenziellen Interessenskonflikten eines Mitglieds der Geschäftsleitung bzw des Aufsichtsrates muss der FMA nun schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Dies kann durch eine formlose Kommunikation per E-Mail abgewickelt werden (vgl Rz 34).

Die fachliche Eignung des Leiters der BWG-Compliance-Funktion gem § 39 Abs 6 Z 2 wird nun expliziter in Rz 145 definiert. Demnach werden fundierte theoretische Kenntnisse der BWG-Compliance-Tätigkeit, umfassende praktische Kenntnisse des Bankwesens sowie eine mindestens dreijährige Tätigkeit im selben oder einem vergleichbaren Unternehmen verlangt. Analog ist das auch für den Leiter der internen Revision vorgesehen, siehe Rz 146.

Rz 173 und 174 des Konsultationsentwurfs spezifizieren die Auslegung der Anzeigepflicht gemäß § 28a Abs 4 BWG. Die Abberufung bzw das Ausscheiden des Aufsichtsratsvorsitzenden oder Aufsichtsratsmitgliedern sowie Leitern der BWG-Compliance-Funktion, der internen Revision und Risikomanagement-Funktion aus anderem Grund sind nicht anzuzeigen.

Anstatt der Ausführungen zu Fit & Proper Tests bei den jeweiligen Anforderungen der Organe bzw Schlüsselfunktionen, wurde ein neues Kapitel „VIII. Fit & Proper Tests“ hinzugefügt. Hier wird genauer ausgeführt, wann ein F&P Test veranlasst wird, wie die Fristen gesetzt sind, wie der Ablauf ausgestaltet ist und was die Folgen eines negativen F&P Tests sind.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Konsultationsentwurf.

Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie gerne unsere Experten.