Beispiel für Pre-Transition-Disclosures IFRS 9 und IFRS 17 veröffentlicht

Insurance News

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Ab 1. Jänner 2023 haben Versicherungsunternehmen, die ihren Abschluss nach IFRS erstellen, IFRS 9 und IFRS 17 anzuwenden. IAS 8 fordert in diesem Zusammenhang bereits vor der Erstanwendung umfangreiche Angaben zur voraussichtlichen Auswirkung auf den Abschluss der Unternehmen. In einer KPMG Publikation zeigen wir Ihnen, wie diese Angaben aussehen könnten.

Viele Versicherungsunternehmen sind in den finalen Zügen der Umstellung auf IFRS 9 und IFRS 17, um ab 1. Jänner 2023 regulär unter den neuen Standards berichten zu können. IAS 8 erfordert jedoch bereits vor erstmaliger Anwendung Angaben zur Art der bevorstehenden Änderung der Rechnungslegungsmethoden und der voraussichtlichen Auswirkung auf das Unternehmen.

Aufgrund der Bedeutung der beiden Standards für den Versicherungsbereich wurde im Mai 2022 auch ein Schreiben der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (kurz: ESMA) veröffentlicht, in dem die ESMA ihre Erwartungshaltung in Bezug auf die IAS 8 Angaben teilt. Neben umfangreichen qualitativen Angaben zur Ausübung der Wahlrechte und Bewertungs- sowie Umstellungsmethoden werden auch quantitative Angaben erwartet.

Die Publikation „IFRS 17 and IFRS 9 pre-transition disclosures” der KPMG International Standards Group soll Unternehmen mittels exemplarischer Darstellung der IAS 8 Anforderungen als Hilfestellung für die Abschlusserstellung 2022 dienen.