Konsultationen zu FMA-Rundschreiben zur Held-to-Maturity Widmung bei Pensionskassen und betrieblichen Vorsorgekassen

Financial Services News

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) beabsichtigt neue Rundschreiben zur Held-To-Maturity (HTM) Widmung bei Pensionskassen (PK) und Betrieblichen Vorsorgekassen (BV-Kassen) zu veröffentlichen und hat am 13. Oktober 2022 das Konsultationsverfahren zu den Begutachtungsentwürfen gestartet. Die Stellungnahmen können bis zum 14. November 2022 übermittelt werden.

Die Rundschreiben geben einen Überblick über die Rechtsansichten der FMA hinsichtlich der HTM-Widmung bei PK bzw BV-Kassen. PK bzw BV-Kassen können abweichend von der Bewertung nach dem Tageswertprinzip für bestimmte Schuldverschreibungen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode (HTM-Bewertung) vornehmen. Diese Schuldverschreibungen können einer gesonderten Widmung, die Schuldverschreibung bis zur Endfälligkeit zu halten, unterzogen werden. Diese gesonderte Widmung wird als HTM-Widmung bezeichnet.

Die FMA-Rundschreiben sollen daher die einheitliche Auslegung der HTM-Widmungsvoraussetzungen von Schuldverschreibungen und der laufenden Überprüfung von HTM-gewidmeten Schuldverschreibungen näher beschreiben. Die Rundschreiben richten sich an PK bzw an BV-Kassen und dienen als Orientierungshilfe zu den Anforderungen betreffend die HTM-Widmung. Das an BV-Kassen gerichtete Rundschreiben ersetzt auch die bisherigen Mindeststandards für die Erstellung eines Liquiditätsplans.

Nach der Rechtsansicht der FMA sind somit die folgenden Widmungsvoraussetzungen für die Anwendung der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten für Schuldverschreibungen kumulativ zu erfüllen:

  • Besonders gute Bonität der Emittenten
  • Feste Laufzeit, fixe Verzinsung und fixer Rückzahlungsbetrag
  • Gesonderte Widmung bis zur Endfälligkeit
  • Darlegung der Fähigkeit als Daueranlage durch einen Liquiditätsplan
  • Einhaltung der allgemeinen gesetzlichen Erwerbsvoraussetzungen und Grenzen

PK bzw BV-Kassen sollen einen Prozess mit konkreten Prüfschritten und Zuständigkeiten etablieren, in welchem die Vorgehensweise bei beabsichtigten HTM-Widmungen festgelegt wird. Für die Prüfung der grundsätzlichen Erwerbbarkeit sowie der HTM-Widmungsvoraussetzungen sollen der Prospekt und die Anleihebedingungen als Unterlagen herangezogen werden.

Darüber hinaus hat die FMA in ihren Rundschreiben weiters die Anforderungen an die Liquiditätspläne und die Entwidmungsgründe zusammengefasst.

Weitere Informationen zu den Konsultationen finden Sie hier: FMA Konsultationen

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