EBA-Stellungnahmen zu den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungsstandards

Financial Services News

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Die EBA hat am 29. Juli 2022 ihre Stellungnahmen zu den Konsultationen des International Sustainability Standards Board (ISSB) sowie der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) betreffend der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungsstandards veröffentlicht.

Die EBA begrüßt die Konsultationen und unterstützt die Entwicklung internationaler und Europäischer Standards angesichts des steigenden Bedarfs an verlässlichen und vergleichbaren Unternehmensdaten zu nachhaltigkeitsbezogenen Themen, sowie die enge Zusammenarbeit zwischen ISSB und EFRAG in dieser Hinsicht. In ihren Stellungnahmen konzentrierte sich die EBA auf Aspekte, die für die Offenlegung der Finanzinstitute im Rahmen der Säule 3 und den Datenbedarf von Gegenparteien dieser Finanzinstitute von größerer Bedeutung sein könnten.

In Zusammenhang mit den im Entwurf der ITS zu den ESG-Risiken der Säule 3 festgelegten Anforderungen betonte die EBA die Wichtigkeit der Verbesserung der Offenlegung der Übergangspläne der Unternehmen sowie der Standardisierung der mit dem Klimawandel zusammenhängenden Kennzahlen, um die Vergleichbarkeit und die Qualität der Offenlegungen zu gewährleisten.

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