Vorläufige politische Einigung des EU-Rates und des Europäischen Parlaments über CSRD

Financial Services News

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Am 21. Juni 2022 haben sich der EU-Rat und das Europäische Parlament über die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive -CSRD) geeinigt.

Mit der CSRD wird die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (Non Financial Reporting Directive, NFRD) von 2014 geändert. Sie führt neben einer Zertifizierungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch detailliertere Berichtspflichten ein und stellt sicher, dass große Unternehmen verpflichtet sind, über Nachhaltigkeitsthemen wie Umweltrechte, soziale Rechte, Menschenrechte und Governance-Faktoren zu berichten.

Die vorläufige politische Einigung über die CSRD des EU-Rates und des Europäischen Parlaments verfolgt das Ziel, Unzulänglichkeiten in den bestehenden Vorschriften zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen zu beseitigen.

Um sicherzustellen, dass die Berichterstattungsvorschriften eingehalten werden, muss die Berichterstattung von einem akkreditierten unabhängigen Prüfer oder Zertifizierer zertifiziert werden. Die Berichterstattung außereuropäischer Unternehmen muss ebenfalls zertifiziert werden, entweder von einem europäischen Prüfer oder von einem in einem Drittland ansässigen Prüfer.

Die Anwendung der Verordnung erfolgt in drei Stufen:

  • 01.01.2024 für Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen.
  • 01.01.2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen.
  • 01.01.2026 für börsennotierte KMU, kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.