DelVO zur Verschiebung der Offenlegung bestimmter PRIIP-bezogener Angaben

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Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/975 der Kommission, veröffentlicht am 24. Juni 2022 im Amtsblatt der EU, werden die in der DelVO (EU) 2017/653 festgelegten technischen Regulierungsstandards im Hinblick auf die Verlängerung der Übergangsregelung nach Art 14 Abs 2 der genannten Verordnung und die in der DelVO (EU) 2021/2268 festgelegten technischen Regulierungsstandards im Hinblick auf den Geltungsbeginn der genannten Verordnung geändert.

Mit der DelVO bestätigt die Europäische Kommission zum einen, dass die Vorschriften für die Basisinformationsblätter in der DelVO 2017/653 bis zum 31. Dezember 2022 weiter gelten, einschließlich der Möglichkeit, das KIID zu verwenden, um spezifische Informationen über OGAW bereitzustellen, die als zugrunde liegende Anlageoptionen angeboten werden. Die in der Delegierten Verordnung 2021/2268 enthaltenen neuen Vorschriften zur Änderung der Delegierten Verordnung 2017/653 werden ab dem 1. Januar 2023 gelten.

Die ESAs erwarten, dass die nationalen zuständigen Behörden die Erklärung der Europäischen Kommission bei ihrer Aufsicht der PRIIPs berücksichtigen.

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link sowie der in der ESAs Stellungnahme.