EBA konsultiert über Leitlinien zur Vorgehensweise bei der Umsetzung des Bail-in-Tools

Financial Services News

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Die EBA hat am 7. Juni 2022 einen Entwurf von Leitlinien für die Abwicklungsbehörden zur Veröffentlichung ihrer Vorgehensweise bei der Umsetzung des Bail-in-Tools als Konsultationspapier veröffentlicht. Mit den Leitlinien soll sichergestellt werden, dass ein einheitliches Mindestmaß an Informationen über die Mechanismen, die der Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und der Anwendung des Bail-in-Tools zugrunde liegen, veröffentlicht wird.

Im Rahmen der Abwicklung ist die Transparenz und die Vorhersehbarkeit die Grundlage für die Zuverlässigkeit des Abwicklungsrahmens und Gewährleistung des Anlegerschutzes. Institute und Behörden gehen unterschiedlich vor, wenn sie Informationen darüber veröffentlichen, wie sie die Herabschreibung und Umwandlung von Kapitalinstrumenten und die Anwendung des Bail-in-Tools ("Austauschmechanismus") tatsächlich durchführen. Abwicklungsbehörden, die ihren Bail-in-Mechanismus noch nicht veröffentlicht haben, sollen nun ab Januar 2024 die wichtigsten Aspekte ihres bevorzugten Ansatzes darlegen, insbesondere, ob sie eine Umwandlung in vorläufige Instrumente anwenden. Abwicklungsbehörden, die solche Informationen bereits offengelegt haben, sollen prüfen, ob ihre Veröffentlichung mit dem Leitlinien-Entwurf der EBA vereinbar ist.

Die Konsultation endet am 7. September 2022.

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