EBA Entscheidung über Übermittlung von Aufsichtsdaten der Behörden von Wertpapierfirmen

Financial Services News

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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat einen Beschluss darüber gefasst, wie die zuständigen Behörden, die Wertpapierfirmen im Rahmen der Verordnung über Wertpapierfirmen (IFR) beaufsichtigen, Aufsichtsdaten an die EBA übermitteln werden

Der Beschluss legt den Umfang, den Zeitplan und die Modalitäten der Datenübermittlung über die Europäische Zentralisierte Dateninfrastruktur (European Centralised Infrastructure of Data - EUCLID) fest. Die erste Übermittlung wird für den 31. Dezember 2022 erwartet. Die Aufsichtsdaten aller Wertpapierfirmen werden die von der EBA erhobenen Daten von Kreditinstituten, Bankengruppen, Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten ergänzen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der EBA Publikation.