FMA-Verordnung über statistische Betrugsfallmeldungen durch Zahlungsdienstleister

Financial Services News

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Am 13. Juni 2022 wurde die Verordnung der FMA über statistische Betrugsfallmeldungen durch Zahlungsdienstleister (Zahlungsbetrugsmeldeverordnung – ZBMV) im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Die ZBMV determiniert die Anforderungen an die Meldungen über statistische Daten zu Betrugsfällen in Verbindung mit den unterschiedlichen Zahlungsmitteln, die Zahlungsdienstleister zu erstatten haben.

Die Verordnung determiniert Inhalt, Gliederung sowie Meldestichtage und Meldefristen für die Meldungen der Zahlungsdienstleister zu Betrugsfällen in Verbindung mit Zahlungsmitteln. Der Meldeinhalt basiert auf zwei EBA-Leitlinien und ist der EZB auch bereits vollinhaltlich iRd monetärstatistischen Meldung (in Österreich: OeNB Datenmodellverordnung 2018) zu melden. Um Doppelmeldungen iRd aufsichtlichen Meldung zu vermeiden, ist die Meldung gemäß ZBMV nicht zu erstatten, wenn bereits eine entsprechende monetärstatistische Meldung iRd Datenmodellverordnung 2018 erstattet wurde. Der Meldung ist erstmals zum Stichtag 30.6.2022 zu erstatten.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Zahlungsbetrugsmeldeverordnung.