EU-Rat legt Standpunkt zu neuen Vorschriften für Verbraucherkredite fest

Financial Services News

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Der EU-Rat veröffentlichte am 9. Juni 2022 seinen Standpunkt („allgemeine Ausrichtung“) zur Überarbeitung der Richtlinie über Verbraucherkredite. Mit der überarbeiteten Richtlinie wird die aktuelle Richtlinie über Kreditverträge aus dem Jahr 2008 aufgehoben und ersetzt.

Der Rat hat am 9. Juni die allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über Verbraucherkredite, der von der Kommission am 30. Juni 2021 veröffentlicht wurde, publik gemacht.

Die Überarbeitung der Verbraucherkreditlinie soll ein höheres Verbraucherschutzniveau bei Verbraucherkrediten gewährleisten und den Binnenmarkt für Verbraucherkredite durch einen stärker harmonisierten Rechtsrahmen in der EU fördern. Die Richtlinienüberarbeitung soll sicherstellen, dass Informationen zu Krediten klar und mit digitalen Geräten kompatibel sind. Darüber hinaus soll der Richtlinienvorschlag die Vorschriften, mit denen die Kreditwürdigkeit bewertet wird, verbessern. Zudem sollen die Vermittlung von Finanzwissen und der Zugang zur Schuldnerberatung gefördert werden.

In seiner Allgemeinen Ausrichtung schlägt der Rat einige Änderungen am Kommissionsvorschlag vor. Der Rat spricht sich dafür aus, Crowdfunding-Direktkreditdienstleistungen zwischen Privatpersonen, Debitkarten mit Zahlungsaufschub und Miet- oder Leasingverträgen ohne Kaufverpflichtung oder -option vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen. Für einige durch den Kommissionvorschlag neu in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommene Kreditprodukte wird vom Rat eine fakultative partielle Ausnahme von einigen Bestimmungen vorgeschlagen. Bei diesen Produkten (Kredit bis zu EUR 200, kurzfristige Überziehungsfazilitäten etc) können Anpassungen bei den vorvertraglichen Informationen, Bekanntmachungspflichten und den Bestimmungen über die vorgezogene Rückzahlung erfolgen.

Der Rat spricht sich weiters für die Vereinheitlichung der Formulare für vorvertragliche Informationen aus und schlägt weitere Änderungen betreffend die Kreditverweigerung bei negativer Kreditwürdigkeitsprüfung, die zeitliche Begrenzung des Widerrufrechts, die Senkung der Gesamtkreditkosten bei vorzeitiger Rückzahlung, die Änderung des Begriffs der Obergrenze, die Präzisierungen betreffend Nichtbank-Kreditgebern und Sanktionen aus.

Die Pressemitteilung des EU-Rates enthält weitere Informationen.