FMA Rundschreiben zu Grundsätzen der Vergütungspolitik und -praktiken

Financial Services News

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Die FMA publizierte am 15. Juni 2022 das Rundschreiben zu den Grundsätzen der Vergütungspolitik und -praktiken gem §§ 39 Abs 2, 39b und 39c BWG. Die Überarbeitung basiert auf dem Begutachtungsentwurf vom 22. Dezember 2021.

In den Grundlagen werden die Nachhaltigkeit der Leistung und die Tragbarkeit nach der Finanzlage des Kreditinstituts als die grundlegenden Bedingungen für die Gewährung und Auszahlung variabler Vergütung aufgenommen. Zudem wird im Rahmen des Anwendungsbereichs auf das Umgehungsverbot bei der Zuordnung der Vergütung als fix oder variabel eingegangen. Zu Anpassungen kommt es auch im Unterabschnitt Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen betreffend die Nichtanwendung der Vergütungsgrundsätze des BWG auf bestimmte Institute der Gruppe, im Unterabschnitt Umgehungsverbot sowie im Unterabschnitt Mitarbeiterkategorien hinsichtlich der Definition und Identifizierung von Mitarbeiterkategorien gem BWG und DelVO (EU) 2021/923.

Im Abschnitt Proportionalität werden die in Z 13 des Anhangs zu § 39b BWG normierten Ausnahmen von der Anwendung bestimmter spezieller Vergütungsgrundsätze (Bezahlung mit Instrumenten und Sperrfrist, Zurückstellung und Ex-post-Risikoadjustierung, freiwillige Rentenzahlungen) für „kleine“ Kreditinstitute (Bilanzsumme bis max. EUR 5 Mrd bzw. gegebenenfalls bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen bis max. EUR 15 Mrd) sowie „kleine Boni“ (jährliche variable Vergütung von max. EUR 50.000 und max. ein Drittel der Gesamtjahresvergütung des betreffenden Mitarbeiters) aufgenommen und entfallen in der Folge die bisherigen Bezüge auf die Neutralisierung dieser Vergütungsgrundsätze.

In Bezug auf die Ex-post Risikoadjustierung wird nunmehr in das Rundschreiben ergänzend zum Malus für besonders schwere Fälle nicht nachhaltiger Leistung auch die Vereinbarung eines Clawbacks von bereits in das Eigentum des Mitarbeiters übergegangenen Boni und Prämien aufgenommen.

Der neu eingefügte Abschnitt Leistungskriterien behandelt den Zusammenhang zwischen variabler Vergütung und Zielerreichung, die heranzuziehenden Leistungsbewertungskriterien und die Grundsätze, die insbesondere bei variabler Vergütung der Geschäftsleiter und des höheren Managements zu beachten sind.

Das Rundschreiben enthält alle weiteren Informationen.