ESAs fordern verbesserte Produktbeschreibungen für Kleinanleger

Financial Services News

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Am 10. Mai 2022 publizierten die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA, ESAs) eine aufsichtliche Stellungnahme zum Basisinformationsblatt für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsnehmer (PRIIPs). Diese enthält die Erwartung von PRIIP-Anbietern, Beschreibungen für Kleinanleger zu verbessern, um deren Schutz zu gewährleisten.

Die ESAs stellten eine Vielzahl von Mängeln in der Art und Weise fest, wie PRIIP-Anbieter ihre Produkte beschreiben. Ein Großteil der Probleme bezieht sich auf allgemeine Unklarheiten im Text, der es Kleinanlegern erschwert, die Hauptmerkmale der Produkte zu verstehen.

Wichtige Feststellungen im Basisinformationsblatt umfassen;

  • die Verwendung von zu weit gefassten, allgemeinen Kategorien bei der Angabe der Produktart;
  • eine mangelhafte Methode bzgl der Klarheit der Sprache und des Textformats;
  • unzureichende Informationen über den Umfang des Kapitalschutzes und mögliche Verluste für Anleger;
  • eine ungenaue Beschreibung der Funktionen der vorzeitigen Kündigung;
  • Unklarheiten über die Art und den Zeitpunkt der Kuponzahlungen;
  • eingeschränkte Informationen über die spezifische Art der zugrunde liegenden Vermögenswerte, denen die Anleger gegenüberstehen;
  • unzureichende Beschreibung etwaiger Hebelfaktoren und der damit verbundenen Risiken und;
  • undifferenzierte und abstrakte Beschreibungen für den „beabsichtigten Kleinanleger“.

Weitere Informationen finden Sie in der EBA Publikation und dem Supervisory Statement der ESAs.