Aufforderung an ESAs technische SFDR-Regulierungsstandards zu entwickeln

Financial Services News

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Am 6. Mai 2022 forderte die EU-Kommission in ihrem Schreiben die europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA - ESAs) dazu auf, Änderungen an den technischen Regulierungsstandards (RTS) ergänzend zur Disclosure-VO vorzunehmen, die ua Informationen über Finanzprodukte in vorvertraglichen Dokumenten, Offenlegungsanforderungen sowie Risiken von Finanzprodukten bzgl Investitionen in fossile Gas- und Kernenergieaktivitäten betreffen.

Die EU-Kommission hatte bereits angekündigt, die 13 RTS ergänzend zur Disclosure-VO in einer Delegierten Verordnung zu bündeln und die Anwendbarkeit auf den 1. Jänner 2023 zu verschieben. Die Entwicklungen in einem neuartigen und sich schnell entwickelnden Bereich wie der Offenlegung nachhaltiger Finanzen erfordern regelmäßige Anpassungen der technischen Regulierungsstandards, um die aufsichtliche Konvergenz zu fördern.

Die EU-Kommission muss Änderungen an der delegierten Verordnung ergänzend zur SFDR vornehmen, die auf neuen technischen Regulierungsstandards basieren. Die ESAs werden aufgefordert, eine Erweiterung der Liste universeller Indikatoren für die wichtigsten negativen Auswirkungen sowie anderer Indikatoren in Betrag zu ziehen und den Inhalt aller Indikatoren für negative Auswirkungen und ihre jeweiligen Definitionen, anwendbaren Methoden, Messgroßen und Darstellungen zu verfeinern.

Zudem sollen Änderungen in Bezug auf die Informationen über Finanzprodukte in vorvertraglichen Dokumenten, auf Websites und in regelmäßigen Berichten über Dekarbonisierungsziele, ggf einschließlich Zwischenzielen und Meilensteinen und über durchgeführte Maßnahmen festlegen.

In der Stellungnahme der EU-Kommission finden Sie weitere Informationen.