EBA veröffentlicht technische Durchführungsstandards (ITS) über die Zuordnung von Bonitätsbeurteilungen

Financial Services News

Financial Services News

In ihrem Schreiben vom 3. Mai 2022 veröffentlichte die EBA ihre finalen Entwürfe für technische Durchführungsstandards (ITS) zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1801 über die Zuordnung von Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen (External Credit Assessment Institutions, ECAIs) für Verbriefungspositionen. Die Änderungen spiegeln die Neuerungen iZm dem neuen Verbriefungsrahmen wider.

Der durch Verordnung (EU) 2017/2401 eingeführte, seit 1. Jänner 2019 anwendbare neue Verbriefungsrahmen hat zu Änderungen in Kapitel 5 (Verbriefungen) des Teils 3 Titel II der Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) geführt. Es wurde in Kapitel 5 unter anderem eine Hierarchie von Ansätzen zu Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Verbriefungspositionen eingeführt. Institute, die den auf externen Ratings basierenden Ansatz für Verbriefungen (SEC-ERBA) verwenden, müssen die risikogewichteten Forderungsbeträge auf der Grundlage der in der CRR festgelegten Bonitätsstufen berechnen.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1801, die Kapitel 5 des Teils 3 Titel II CRR spezifiziert, bezieht sich noch auf Kapital 5 CRR idF vor der Änderung durch den neuen Verbriefungsrahmen, sodass eine Änderung der Durchführungsverordnung erforderlich ist. Die Änderungen in den finalen Entwürfen der EBA ITS beziehen sich auf den SEC-ERBA, die Zuordnungstabelle mit nunmehr 18 Bonitätsstufen sowie Änderungen bei den ECAIs.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: EBA News