EZB veröffentlicht Ergebnisse ihrer Untersuchung zu Governance-Regelungen von kleineren Banken

Financial Services News

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Die EZB hat in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden eine Überprüfung der Governance-Regelungen weniger bedeutender Institute durchgeführt. Die Ergebnisse wurden am 18. Mai 2022 im Rahmen des EZB Newsletters präsentiert.

Die EZB ist für die direkte Beaufsichtigung bedeutender Institute (SIs) in an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten zuständig, weiters ist sie auch zur indirekten Beaufsichtigung weniger bedeutender Institute in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden befugt. Im Rahmen dieser Aufsichtsfunktion hat die EZB zusammen mit den nationalen Aufsichtsbehörden eine thematische Überprüfung der Governance-Regelungen weniger bedeutender Institute durchgeführt.

Die Überprüfung umfasste die Datenerhebung einer Stichprobe von mehr als 200 kleineren Banken in 21 teilnehmenden Ländern, dabei wurde eine breite Palette von Aspekten der internen Governance Regelungen sowie die einschlägigen nationalen Aufsichtspraktiken überprüft.

Wichtigste Ergebnisse über die Funktionsweise des Leitungsorgans (in seiner Leitungs- und Aufsichtsfunktion):

  • In vielen Instituten haben die Leiter der internen Kontrollfunktion keinen direkten Zugang zum Leitungsorgan, weshalb die Risikoüberwachung behindert wird.
  • Insgesamt verfügen 41 % der einbezogenen Banken über keinen Risikoausschuss, insbesondere die kleinsten Banken. Die vorhandenen Ausschüsse variieren nach der Größe und Komplexität der Banken sowie nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Wichtigste Ergebnisse über die Zusammensetzung des Vorstands sowie Aufsichtsrats:

  • In weniger bedeutenden Instituten sind durchschnittlich 48 % der nicht geschäftsführenden Mitglieder des Leitungsorgans formell unabhängig. Im Vergleich dazu sind in bedeutenden Instituten 59 % der nicht geschäftsführenden Mitglieder des Leitungsorgans formell unabhängig.
  • Durchschnittlich haben 22 % der nicht geschäftsführenden Mitglieder des Leitungsorgans des Samples keine oder sehr wenig Erfahrung im Bank-, Finanz oder Wirtschaftsbereich.
  • Die Vielfalt in den Leitungs- und Aufsichtsorganen ist begrenzt. In etwa 49 % der kleinen Banken verfügen über keine Diversitätspolitik, verglichen dazu 20 % der großen Banken. Im Durchschnitt liegt der Anteil weiblicher Mitglieder der Leitungsorgane bei 22 % - gegenüber 29 % bei großen Banken.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung der EZB.