MAR-Leitlinien zur Verzögerung bei Offenlegung von Insiderinformationen und Interaktion mit Aufsichtsbehörden

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Am 13. April 2022 wurden von der ESMA die finalen MAR-Leitlinien veröffentlicht. Diese enthalten eine Liste der berechtigten Interessen der Emittenten, die durch eine sofortige Offenlegung von Insider-Informationen beeinträchtigt werden könnten und Situationen, in denen eine Verzögerung der Offenlegung die Öffentlichkeit irreführen könnte.

Die Leitlinien verfolgen das Ziel kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken zu schaffen. Sie sollen als eine Orientierungshilfe dienen, indem sie Beispiele anführen, die Emittenten bei der Veröffentlichung von Insiderinformationen unterstützen. Darüber hinaus enthalten die Leitlinien Klarstellungen zum Vorliegen von Insiderinformationen bzgl Pillar II Requirements (P2R) und Pillar 2 Guidance (P2G).

Die Leitlinien umfassen:

  • Berechtigte Interessen des Emittenten für die Verzögerung der Offenlegung von Insider-Informationen
  • Situationen, in denen eine verzögerte Offenlegung von Insiderinformationen zu einer Irreführung der Öffentlichkeit führen kann
  • P2R und P2G und Insiderinformationen

Weitere Informationen finden Sie in den MAR Leitlinien.