EU-Kommission veröffentlicht Finale RTS zur Offenlegungsverordnung
Financial Services News
Financial Services News
Am 6. April 2022 veröffentlichte die EU-Kommission die finalen technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Offenlegungsverordnung (SFDR). Diese sollen den Marktteilnehmern Rechtssicherheit bei der Vorbereitung auf die Einhaltung der Vorschriften bieten.
Die veröffentlichten SFDR-RTS beinhalten Definitionen und allgemeine Bestimmungen sowie Details zum PAI-Reporting auf Gesellschaftsebene, vorvertraglichen Offenlegungen auf Produktebene, der Offenlegung auf der Website und Details zu Produktoffenlegungen in der regelmäßigen Berichterstattung.
Zu den RTS wurden folgende Anhänge mit Standardvorlagen hinzugefügt:
- Annex I: Standardvorlage für das PAI-Statement auf Gesellschaftsebene und der Zusammenstellung der relevanten Indikatoren
- Annex II: Standardvorlage für den ESG-Anhang für vorvertragliche Informationen für Art 8 Finanzprodukte
- Annex III: Standardvorlage für den ESG-Anhang für vorvertragliche Informationen für Art 9-Finanzprodukte
- Annex IV: Standardvorlage für den ESG-Anhang für die regelmäßige Berichterstattung für Art 8-Finanzprodukte
- Annex V: Standardvorlage für den ESG-Anhang die regelmäßige Berichterstattung für Art 9-Finanzprodukte
Die RTS sind ab dem 1. Januar 2023 anwendbar.
Weitere Informationen finden sie in den SFDR-RTS.