EU-Kommission veröffentlicht Finale RTS zur Offenlegungsverordnung

Financial Services News

Financial Services News

Sustainable Finance

Am 6. April 2022 veröffentlichte die EU-Kommission die finalen technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Offenlegungsverordnung (SFDR). Diese sollen den Marktteilnehmern Rechtssicherheit bei der Vorbereitung auf die Einhaltung der Vorschriften bieten.

Die veröffentlichten SFDR-RTS beinhalten Definitionen und allgemeine Bestimmungen sowie Details zum PAI-Reporting auf Gesellschaftsebene, vorvertraglichen Offenlegungen auf Produktebene, der Offenlegung auf der Website und Details zu Produktoffenlegungen in der regelmäßigen Berichterstattung.

Zu den RTS wurden folgende Anhänge mit Standardvorlagen hinzugefügt:

  • Annex I: Standardvorlage für das PAI-Statement auf Gesellschaftsebene und der Zusammenstellung der relevanten Indikatoren
  • Annex II: Standardvorlage für den ESG-Anhang für vorvertragliche Informationen für Art 8 Finanzprodukte
  • Annex III: Standardvorlage für den ESG-Anhang für vorvertragliche Informationen für Art 9-Finanzprodukte
  • Annex IV: Standardvorlage für den ESG-Anhang für die regelmäßige Berichterstattung für Art 8-Finanzprodukte
  • Annex V: Standardvorlage für den ESG-Anhang die regelmäßige Berichterstattung für Art 9-Finanzprodukte

Die RTS sind ab dem 1. Januar 2023 anwendbar.

Weitere Informationen finden sie in den SFDR-RTS.