Neue Formvorschriften und Fristverlängerungen für die Einreichung von Jahresabschlüssen beim Firmenbuch

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Glühbirne

Nach der letzten Überarbeitung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2021) sind Einreichungen von Jahresabschlüssen grundsätzlich nur mehr in strukturierter Form zulässig. Die Neuregelung tritt mit 1.7.2022 in Kraft. Weiters beschließt der Nationalrat eine Verlängerung der Erleichterungen hinsichtlich Fristen zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch.

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