Solvency II: Delegierte Verordnung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

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Im April 2021 hat die EU-Kommission im Rahmen der Sustainable Finance Initiative auch eine Delegierte Verordnung zur Änderung der Level-II-Verordnung zu Solvency II zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken präsentiert. Daraus ergeben sich als wesentliche Anforderungen

  • die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Risikoübernahme und Rückstellungsbildung und in das Anlagerisikomanagement
  • die Berücksichtigung von Emerging Risks und Nachhaltigkeitsrisiken im Gesamtsolvabilitätsbedarf
  • die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Stellungnahme zur Zeichnungspolitik der VMF
  • die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik
  • die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in das Investmentmanagement

Die Anforderungen sind von Versicherungsunternehmen bis August 2022 umzusetzen.

Bereits im April 2021 hat die EIOPA eine Stellungnahme zur Überwachung der Verwendung von Klimawandel-Risikoszenarien in ORSA veröffentlicht. Demnach sollen Versicherungsunternehmen Nachhaltigkeitsrisiken in den Risikomanagementprozess integrieren. Damit sind die wesentlichen Themenfelder des ORSA-Prozesses hinsichtlich der Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken zu überprüfen.

Demzufolge sind Versicherungsunternehmen angehalten, unternehmensinterne Regelwerke wie Leitlinien anzupassen und diesbezügliche Prozesse zu adaptieren bzw. neu zu implementieren.

Mehr zur Verordnung

Rainer Kaufmann

Senior Manager, Audit

KPMG Austria

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