Aktualisierte aufsichtliche Erklärung zur Anwendung der SFDR

Financial Services News

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Sustainable Finance

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA – ESAs) veröffentlichten am 25. März 2022 eine aktualisierte Erklärung zur Anwendung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR bzw. Disclosure-VO). Diese beinhaltet einen neuen Zeitplan und Erwartungen bzgl der expliziten Quantifizierung der Produktangaben gem der Taxonomie-Verordnung.

Das Ziel der aufsichtsrechtlichen Erklärung ist es, eine wirksame und einheitliche Anwendung sowie nationale Aufsicht der SFDR zu fördern. Infolgedessen sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Anleger geschützt werden. Die ESAs empfehlen, die derzeitige Übergangsfrist vom 10. März 2021 bis zum 1. Januar 2023 zu nutzen, um sich auf die Anwendung der bevorstehenden delegierten Verordnung der Kommission, die die technischen Regulierungsstandards (RTS) enthält, vorzubereiten und im gleichen Zuge einschlägige Maßnahmen der SFDR und Taxonomie-VO auf Basis der genannten Anwendungsdaten zu implementieren.

Die ESAs stellen unter anderem klar, dass gemäß Art 5 und 6 der Taxonomie-VO die aufsichtliche Erwartung für Offenlegungen während des Übergangszeitraums darin besteht, dass Finanzmarktteilnehmer durch die numerische Offenlegung des Prozentsatzes, eine explizite Quantifizierung des Umfangs der zugrunde liegenden taxonomiekonformen Anlagen liefern. Zudem sollen keine Schätzungen verwendet werden, allerdings können sich Finanzmarktteilnehmer in den Fällen, in denen Informationen aus den öffentlichen Angaben der zugrundeliegenden Unternehmen, in die veranlagt wurde, nicht ohne weiteres verfügbar sind, auf gleichwertige Informationen zur Taxonomiekonformität stützen, welche sie direkt von den Unternehmen oder von Drittanbietern erhalten.

Weitere Informationen finden Sie in der EBA-Pressemitteilung sowie dem Statement der ESAs.