Aktualisierung der Grundsätze der EZB zur Nutzung von Optionen und Ermessensspielräumen im Unionsrecht

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Regulatorisch

Die EZB hat Ende März 2022 ihre Grundsätze zur Ausübung von Optionen und Ermessensspielräumen im Bankaufsichtsrecht aktualisiert und veröffentlicht. Das Rahmenwerk der EZB besteht aus vier Instrumenten, von denen zwei Instrumente für bedeutende, von der EZB direkt beaufsichtigte Institute und zwei Instrumente für weniger bedeutende, national beaufsichtigte Institute relevant sind. Das Rahmenwerk soll eine kohärente Ausübung der Optionen und Ermessenspielräume, die den Aufsichtsbehörden aufgrund der CRR II /CRD V zur Verfügung stehen, gewährleisten.

Die Aktualisierung ist eine Folge der Änderungen der Verordnung (EU) 2019/87 (CRR II), der Richtlinie (EU) 2019/8786 (CRD V) sowie der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 zur Liquiditätsdeckungsanforderung (DelVO LCR).

Die Grundsätze der EZB bezüglich Optionen und Ermessensspielräume sind in vier Instrumenten festgelegt:

  • EZB-Leitfaden zu im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen (Orientierungshilfe für die gemeinsamen Aufsichtsteams zur Ausübung von Optionen und Ermessensspielräumen bei bedeutenden Instituten)
  • EZB-Verordnung 2022/504 über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume (EZB/2022/14) (Nutzung von Optionen und Ermessensspielräumen bei bedeutenden Instituten)
  • EZB-Empfehlung zu einheitlichen Kriterien für die Nutzung einiger im Unionsrecht eröffneter Optionen und Ermessensspielräume durch die nationalen zuständigen Behörden bei weniger bedeutenden Instituten (EZB/2022/13) (die Empfehlung richtet sich an die nationalen zuständigen Behörden und legt dar, wie einige Optionen und Ermessensspielräume bei weniger bedeutenden Instituten zu nutzen sind)
  • EZB-Leitlinie 2022/508 über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume durch die nationalen zuständigen Behörden bei weniger bedeutenden Instituten (EZB/2022/12) (die Leitlinie richtet sich an die nationalen zuständigen Behörden und legt dar, wie Optionen und Ermessensspielräumen bei weniger bedeutenden Instituten zu nutzen sind).

Die von der EZB veröffentlichten Grundsätze betreffen verschiedene regulatorischen Vorgaben, wie bspw die Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR, außerbilanzielle Positionen und Anträge auf Verringerung von Eigenmitteln.

Alle weiteren Informationen finden Sie in Bezug auf bedeutende Institute im EZB-Leitfaden und in der EZB-Verordnung 2022/504 und in Bezug auf weniger bedeutende Institute in der EZB Empfehlung EZB/2022/13 und in der EZB-Leitlinie 2022/508.