ESMA berät EU-Kommission zur Anwendung von Sanktionen unter MIFID II/MIFIR
Financial Services News
Financial Services News
1 Minute Lesezeit
Am 29. März 2021 veröffentlichte die ESMA eine Empfehlung an die EU-Kommission zur Anwendung von verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen unter MiFID II/MiFIR.
Die fachliche Empfehlung adressiert die Anwendung von verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen und insbesondere die Notwendigkeit, Verwaltungssanktionen die für Verstöße gegen MiFID II/MiFIR-Anforderungen vorgesehenen sind, weiter zu harmonisieren.
Die Empfehlung der ESMA enthält Vorschläge zur:
- Änderung der MIFID II-Anforderungen für die zuständigen nationalen Behörden (NCAs) zur Informationsoffenlegung und -meldung zu Sanktionen und Maßnahmen;
- Änderung der MIFID II-Anforderung für NCAs, zur Zusammenarbeit mit den Justizbehörden, um Informationen über strafrechtliche Sanktionen zu sammeln;
- Aufnahme von Abwicklungsbefugnissen zu den Sanktionen und Maßnahmen der NCAs der Mitgliedstaaten, um die Effizienz ihrer Durchsetzungsverfahren zu erhöhen; und
- Anpassung der aktuellen Anforderungen zu MiFID II-Vorsorgemaßnahmen.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter folgendem Link: ESMA News
KPMG Ansprechpartner
KPMG Austria