Unsere letzten Tax News aus dem Bereich Abänderung und Aufhebung von Bescheiden

Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO):

VwGH zur Wiederaufnahme: Abgabenbehörde „saniert“ Wiederaufnahmebegründung in zweiter Runde

26.09.2023: Die Übermittlung eines neuen Lohnzettels ist für sich allein keine neue Tatsache iSd § 303 BAO. Nur im Lohnzettel enthaltene Informationen können neue Tatsachen darstellen. Wird eine Wiederaufnahme aufgrund unzureichender Begründung aufgehoben, kann die Abgabenbehörde eine neuerliche Wieder-aufnahme damit rechtfertigen, dass sich die Wiederaufnahme nicht auf die gleichen Tatsachen wie im ersten Wiederaufnahmeverfahren stützt (VwGH 24.05.2023, Ra 2021/15/0066). [zur Tax News]

BFG: KEINE Wiederaufnahme bei verfahrensübergreifender Tatsachenkenntnis

12.12.2022: Für die amtswegige Wiederaufnahme von Verfahren bedarf es neuhervorgekommener Tatsachen. Entscheidend ist der historische Kenntnisstand der Behörde aufgrund der jeweiligen Jahreserklärung und deren Beilagen. Unter gewissen Umständen können aber auch in Vorjahren dem Finanzamt offengelegte Tatsachen einer amtswegigen Wiederaufnahme entgegenstehen (BFG 28.06.2022, RV/7101157/2011). [zur Tax News]

VwGH zur Wiederaufnahme: Begründung mittels Verweis(kette) ausreichend

20.09.2022: Damit ein Verfahren nach § 303 Abs 1 lit b BAO durch das Finanzamt wiederaufgenommen werden kann, müssen neue Tatsachen vorgebracht werden. Das Finanzamt kann in der Begründung der Wiederaufnahme unter anderem auch auf Betriebsprüfungsberichte verweisen. Ein Wiederaufnahmebescheid gilt schon dann als begründet, wenn sich am Ende einer Verweiskette die entsprechenden Wiederaufnahmegründe finden (VwGH 22.04.2022, Ra 2020/13/0025). [zur Tax News]

VwGH zur Wiederaufnahme: Rund EUR 700 als absolute Geringfügigkeitsgrenze bei Ermessensübung

26.01.2022: Laut VwGH 30.06.2021, Ra 2019/15/0125 beträgt die absolute Geringfügigkeitsgrenze bei der Ermessensübung im Rahmen einer Wiederaufnahme ca EUR 746. Wird dieser Betrag überschritten, ist – bei Erfüllung der übrigen Anwendungsvoraussetzungen – im Ermessen der Abgabenbehörde eine Wiederaufnahme zu verfügen und ein neuer Sachbescheid zu erlassen. [zur Tax News]

Bescheidaufhebung gem § 299 BAO:

VwGH: Fehlende Begründung im Aufhebungsbescheid (§ 299 BAO) schließt erneute Aufhebung nicht aus

20.09.2022: Die Revisionswerberin erhob Beschwerde gegen einen Aufhebungsbescheid (§ 299 BAO) der Abgabenbehörde, weil diesem ein bereits wegen fehlender Begründung vernichteter Aufhebungsbescheid vorangegangen war. Der VwGH erkannte in diesem Vorgehen der Behörde keine Rechtswidrigkeit und wies die ao Revision zurück (VwGH 04.11.2021, Ra 2021/13/0100). [zur Tax News]

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