Novellierung des Verbraucherkreditgesetztes sowie des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
Novellierung des Verbraucherkreditgesetztes
In den kommenden Wochen sollen das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) und das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) novelliert werden. Anlass dazu gibt die Lexitor-Entscheidung (C‑383/18) über die Ermäßigung der Gesamtkosten bei vorzeitiger Rückzahlung durch den Verbraucher.
Mit der Novellierung soll die geltende Rechtslage in Einklang mit der Richtlinie 2008/48/EG für Verbraucherkredite und der Richtlinie 2014/17/ЕU für Wohnimmobilienkredite (die „Richtlinien“) gebracht werden. Die Ermäßigung der Gesamtkosten bei vorzeitiger Rückführung eines Kredits ist in den Richtlinien weitgehend gleichlautend geregelt. Die Änderungen des VKrG und des HIKrG treten voraussichtlich bereits am 1. Dezember 2020 in Kraft. Für die Kreditwirtschaft hätten diese Änderungen wesentliche Konsequenzen.
Zu diesem Thema gibt es auch einen ausführlicheren Beitrag von KPMG Law.
Den Gesetzesentwurf vom 24.8.2020 sowie weitere Materialien können Sie im Original unter folgendem Link abrufen.