Im Rahmen eines Unternehmensalltags kommt es fortlaufend zum Austausch von Informationen, sei es mit Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten uvm. In den meisten Fällen besteht das Interesse, dass diese Informationen nicht allgemein zugänglich sind und auch nicht uneingeschränkt verbreitet oder benutzt werden. Durch die Umsetzung der Know-how-Richtlinie im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sind Unternehmen besser vor Industriespionage und Geheimnisverrat geschützt. Doch was bedeuten die neuen Bestimmungen für die Praxis?
 

Übersicht

KPMG Ansprechpartner

Susanne Flöckner
Partner

Sonja Irresberger
Senior Manager

Karin Bruchbacher
Rechtsanwältin KPMG Law

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind ein essenzielles Managementinstrument und stärken die Wettbewerbsfähigkeit. Diebstahl, Industriespionage, unerlaubte Kopie oder sonstige Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen sind heute kein Einzelfall mehr. Unternehmen haben immer wieder mit unlauteren Praktiken zu kämpfen. 
Outsourcing, lange Lieferketten, Einsatz von unterschiedlichsten Kommunikationskanälen begünstigen diesen Umstand. Im UWG ist nun klar festgelegt, wie Geschäftsgeheimnisse definiert werden.

Entscheidend ist, dass das Geschäftsgeheimnis ausreichend durch angemessene Maßnahmen geschützt ist, um als solches zu gelten. Darüber hinaus muss es geheim und von kommerziellem Wert sein. Das bedeutet: Was nicht geschützt ist, gilt nicht als Geheimnis.

Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen

Die Schutzmaßnahmen sehen - je nach Größe des Unternehmens, Branche und Art des Geheimnisses - unterschiedlich aus. Zum Beispiel genügen bei KMUs geringere Standards als bei größeren Unternehmen. Der Geheimhaltungswille kann sich aus den Umständen ergeben. Das Einführen gänzlich neuer Maßnahmen ist nicht erforderlich. Allerdings muss ersichtlich sein, dass aufgrund der Geheimhaltungsmaßnahmen des Unternehmens bestimmte Daten nur gewissen Personen zugänglich sind. Für die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche müssen diese Schutzmaßnahmen nachweisbar sein.

Know-how-Schutzkonzept

In einem ersten Schritt müssen die Geschäftsgeheimnisse identifiziert werden. Anschließend sind geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln, einzuführen und zu dokumentieren. Diese können in vertragliche, organisatorische und technische Maßnahmen eingeteilt werden. Die laufende Evaluierung der Risiken und des Schutzkonzeptes stellt das Erkennen eines möglichen Anpassungsbedarfs sicher. Unternehmen haben sich daher regelmäßig die Frage zu stellen, ob ihre Geschäftsgeheimnisse ausreichend geschützt sind (Know-how-Schutzkonzept), um im Fall des Falles entsprechenden Rechtsschutz zu genießen.

Rechtliche Möglichkeiten bei Verstößen

Falls es rechtswidrig

  • zum Erwerb,
  • zur Nutzung oder
  • zur Offenlegung

eines Geheimnisses kommt, kann auf Unterlassung, Beseitigung und bei Verschulden auch auf Schadenersatz geklagt werden. Auch etwaige, durch den Rechtsverletzer erzielte Gewinne können gefordert werden. 

Neu: Der Rechtsanspruch auf Schadenersatz ist unabhängig davon, ob der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses die Höhe des entstandenen Schadens nachweisen kann. Er kann das Entgelt einfordern, das ihm im Falle der Einwilligung für den Erwerb, die Nutzung oder Offenlegung gebührt hätte.

Vertraulichkeit bei Gerichtsverfahren

In einem Gerichtsverfahren genügt es zunächst, wenn der Inhaber die Verletzung des Geschäftsgeheimnisses nur glaubhaft machen kann. Eine Offenlegung muss nur soweit erfolgen, als es für die Prüfung des Vorliegens eines Geheimnisses sowie seiner Verletzung nötig ist.

Unsere Leistungen

Durch die neue Richtlinie unterliegen Geschäftsgeheimnisse einem verbesserten Schutz, allerdings nur, wenn diese vom Unternehmen auch angemessen geschützt werden. Mehr Schutz bedeutet somit auch mehr Verantwortung. 

Wir unterstützen Sie sowohl bei der Evaluierung, welche Informationen welcher Art in Ihrem Unternehmen vorhanden sind, als auch bei der Erstellung und Umsetzung Ihres individuellen Know-how-Schutzkonzepts. Im Rahmen einer Prüfung wird erhoben, welche Informationen wie geheimhaltungsbedürftig sind und welche Anforderungen an den Schutz der Geschäftsgeheimnisse bestehen.

Nach Erstellung eines Know-how-Schutzkonzepts, begleiten wir Sie bei der Implementierung entsprechender rechtlicher, organisatorischer und technischer Maßnahmen, um Ihre Geschäftsgeheimnisse entsprechend zu schützen. Bei Vertrags-Checks überprüfen wir bestehende Verträge auf (ausreichende) Geheimhaltungsklauseln oder Verschwiegenheitsvereinbarungen und sind Ihnen bei der Erstellung solcher behilflich. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der Geltendmachung von Rechtsansprüchen aus der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, oder der Verteidigung von Rechtsansprüchen vor Gerichten und Behörden.