Die EZB konkretisiert, wie Volatilität zu vermeiden ist.
Mit der Mitteilung, die am 1. April an die direkt beaufsichtigten Institute erging, will die EZB vor allem weitere Anleitungen zum kollektiven Stufentransfer und zur Benutzung von makroökonomischen Schätzungen liefern.
Die EZB empfiehlt den Instituten einerseits, die IFRS-9-Übergangsbestimmungen der CRR zu nutzen und betont, dass auch jene Institute, die bei Umstieg auf IFRS 9 nur den Ansatz für die statische Komponente benutzt haben, den vollen Ansatz nutzen können. Andererseits fordert die EZB erneut auf, prozyklische Annahmen in den Kreditrisikomodellen für IFRS 9 zu vermeiden. Diese Empfehlung wird im Folgenden weiter präzisiert.
Durch Nutzung von Information, die auf Portfolio-Ebene statt auf individueller Schuldner-Ebene verfügbar ist, (wie zB BIP-Wachstum, Arbeitslosigkeitsraten, etc.) kann die Erhöhung der Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) dazu führen, dass es einen kollektiven Stufentransfer gibt, auch wenn nicht alle Schuldner gleichermaßen davon betroffen sind.
Vor diesem Hintergrund sollen Banken
Interessant bei dieser Empfehlung ist die Tatsache, dass eine kollektive Beurteilung zu einem schnelleren Stufentransfer führen kann und daher prozyklische Effekte eher verstärken könnte.
Die EZB unterstreicht, dass die Relevanz von Informationen mit zunehmender Länge des Schätzhorizonts abnimmt. Wenn keine verlässliche empirische Evidenz für spezifische Forecasts einzelner Jahre gegeben ist, sind daher langfristigere makroökonomische Schätzungen die relevanteste Basis für die Schätzung des erwarteten Kreditverlusts (expected credit loss, ECL).
Da die EZB nicht regelmäßig langfristige makroökonomische Schätzungen publiziert, sollen Institute eigene Schätzungen (intern oder extern) heranziehen und dabei grundsätzlich historische Informationen nutzen, solange diese repräsentativ für den langen Betrachtungshorizont sind und auch keine Verzerrungen (free from bias) aufweisen. Daher sollen überall dort, wo historische Informationen von makroökonomischen Variablen abhängen, diese Informationen zumindest einen vollen Konjunkturzyklus umfassen oder alternativ etwaige Verzerrungen (recency bias) herausgerechnet und korrigiert werden.
Die EZB formuliert klar die Erwartung, dass bei Nutzung von Forecasts für einen kurzen Betrachtungshorizont für die Kalkulation des ECL per 31. März 2020,
Die nächste EZB-Publikation für die Eurozone ist für den 4. Juni 2020 geplant. Die EZB erwartet von den betroffenen Instituten, dass sie die dann veröffentlichte Meinung für ihre Abschlüsse zum 30. Juni 2020 heranziehen.
Um die zukunftsorientierte Information (forward-looking information, FLI) im IFRS 9 zu berücksichtigen, entwickeln Institute uA ein Basisszenario. Bei der Entwicklung dieses Basisszenarios sollen die Banken
Die EZB formuliert in ihrer Mitteilung vom 1. April 2020 das Ziel, prozyklische Effekte des IFRS 9 im Kontext von COVID-19 einzudämmen. Sie äußert dabei teilweise sehr konkret dazu, welche makroökonomischen Informationen zu welchem Zeitpunkt benutzt werden sollten. Allerdings verbleibt weiterhin ein erheblicher Spielraum, da die Banken volatile Modelle in unterschiedlichem Ausmaß im Einsatz haben, um den jeweils zu erfassenden ECL auf Basis der – nun etwas konkreter vorgegebenen – makroökonomischen (Basis )Information zu ermitteln.