Tax News: Neues zur Registrierkassa

Neues zur Registrierkassa

Das BMF veröffentlichte kürzlich einen neuen Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Die Prüfung der Jahresbelege der Registrierkassen für das Jahr 2019 muss bis spätestens 15. Februar 2020 durchgeführt werden.

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Für den Inhalt verantwortlich

Ferdinand Kleemann

Partner, Tax

KPMG Austria

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Das BMF hat einen neuen Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht veröffentlicht (siehe Link) . In diesem drückt das BMF seine Rechtsansicht insbesondere zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen, zur Registrierkassenpflicht, zur Belegerteilungspflicht, zu den Sanktionen bei Nichterfüllung der Verpflichtungen sowie zu dem Einzelheiten zur technischen Sicherheitseinrichtung aus.

Zur Erinnerung: Die Prüfung der Jahresbelege der Registrierkassen für das Jahr 2019 muss bis spätestens 15. Februar 2020 durchgeführt werden.

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