Am 28. März 2018 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihre aktualisierten Questions & Answers zu Transparenz und Marktstrukturthemen gemäß MiFID II und MiFIR.
Unter anderem wurden Punkte bezüglich Direct Electronic Access (DEA) Providern und der Zugänglichkeit von Informationen zu Gebühren eines Handelsplatzes hinzugefügt.
Im Speziellen wurde die Frage konkretisiert, ob DEA-Anbieter auch für das Gebaren ihrer DEA-Klienten verantwortlich sind, wenn diese den Zugang an weitere Klienten weitervermitteln. Um den Zugang zu Informationen für nationale Behörden weiterhin zu ermöglichen, muss der Provider entweder entsprechende Vorkehrungen für diesen Zweck treffen, oder die Weitervermittlung unterbinden.
Weiters müssen Handelsplätze Informationen zu Gebühren, Gebührenstrukturen und anderen Konditionen veröffentlichen, sodass diese jederzeit downloadbar sind.