Wir setzen uns selbst höchste Standards und bekennen uns klar zu den KPMG Werten.

Unser Versprechen, professionell untereinander, gegenüber unseren Kunden und an den Kapitalmärkten zu handeln, erfordert die Integrität unserer Worte und Handlungen. Wir bekennen uns klar zu den von KPMG in Form eines Code of Conduct gesetzten Werten. Eine Infragestellung geltender Gesetze oder unserer Werte ist inakzeptabel. Um unsere Kultur der Integrität zu erhalten, hat KPMG ein Ethics-Programm entwickelt, das auch eine interne Meldestelle für hinweisgebende Personen umfasst.

Allgemeine Informationen zur internen Meldestelle

Die interne Meldestelle ermöglicht die Anzeige von Gesetzesverstößen oder unethischem Handeln und kann von unseren aktuellen und ehemaligen Mitarbeiter:innen, aber auch von Bewerber:innen, Kund:innen, Subunternehmer:innen, Lieferant:innen und anderen Personen genutzt werden, die zu KPMG eine Geschäftsbeziehung unterhalten.

KPMG Österreich bietet folgende Meldewege an:

Hinweisgebende können Meldungen grundsätzlich an interne Meldestellen oder eine externe Meldestelle1 abgeben. KPMG Österreich bietet für Hinweisgebende folgende interne Meldewege an:

Hinweise können über unsere webbasierte „Whistleblowing-Hotline“ abgegeben werden, die von KPMG International betrieben wird. Die Whistleblowing-Hotline erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an eine interne Meldestelle gemäß dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) und ermöglicht auf Wunsch auch völlig anonyme Meldungen.

Darüber hinaus können Hinweisgebende ihre Meldungen auch direkt an den:die Risk-Management-Partner:in bzw. den:die Ethics- & Independence-Partner:in richten. Auf Wunsch kann nach vorheriger Terminabsprache auch ein persönliches Treffen vereinbart werden.

Kontaktdaten:

1 Externe Meldestelle gem. § 15 HSchG

Weitere Informationen

Die Whistleblowing-Hotline sollte ausschließlich dann genutzt werden, wenn Sie einen Verdacht betreffend eines Gesetzesverstoßes haben oder unethisches Verhalten melden möchten. Dazu zählen insbesondere Meldungen und Offenlegung von Informationen über Verstöße im Sinne des § 3HSchG wie z. B. Verletzungen von Vorschriften in den Bereichen Öffentliches Auftragswesen, Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Umweltschutz, öffentliche Gesundheit, Datenschutz oder Korruptionstatbestände gem. §§ 302 -309 StGB.

Die Whistleblowing-Hotline kann ebenfalls genutzt werden, um andere Gesetzesverstöße oder unethisches Verhalten von KPMG Mitarbeiter:innen zu melden, etwa:

  • bei Rechnungslegungsfragen
  • in Belangen des internen Kontrollsystems
  • im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung
  • bei Wirtschaftskriminalität
  • bei Bestechung
  • bei Fehlverhalten von KPMG Mitarbeiter:innen in Bezug auf professionelle Standards und selbst gesetzte Werte (Code of Conduct)

Wir bestärken Sie darin, Ihr Anliegen zur Sprache zu bringen, wenn es

  • KPMG in Österreich oder Angestellte der Firma oder
  • die Geschäftsführung von KPMG in Österreich betrifft.

Nicht genutzt werden sollte die Whistleblowing-Hotline, um offiziell Beschwerde betreffend der Qualität der von KPMG in Österreich angebotenen oder erbrachten Dienstleistungen einzulegen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an den:die verantwortliche:n Engagement-Partner:in.

KPMG kooperiert weltweit bei der Betreibung der Website der Whistleblowing-Hotline mit Clear View Strategic Partners* in Kanada, einem unabhängigen Anbieter von webbasierten Hotline-Services. Das Hinzuziehen eines externen Anbieters gewährleistet Vertraulichkeit für alle, die Berichte abgeben, und Anonymität für die, die ihren Namen nicht nennen möchten.

Nichtsdestotrotz sollten Sie sich dessen bewusst sein, dass wir bei einer sorgfältigen Bearbeitung Ihres Berichts möglicherweise auch Dritte einbeziehen müssen. Bevor Sie Ihren Bericht einreichen, sollten Sie berücksichtigen, dass Sie in einem solchen Fall als Absender:in sichtbar werden können, sofern Sie Ihren Namen oder sonstige Informationen (wie z. B. Metadaten in allfälligen Beilagen, Fotos) angeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.

* KPMG Österreich kooperiert mit Clear View Strategic Partners in Kanada, einem unabhängigen Anbieter von webbasierten Hotline-Services. Bitte beachten Sie die Hinweise im Berichtssystem, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten zur Wahrung der Anonymität.
Clear View ConnectsTM ist eine gesetzlich geschützte Marke von ClearView Strategic Partners Inc.

Unsere Whistleblowing-Hotline erreichen Sie über ein webbasiertes Berichtssystem, das von Clear View Strategic Partners* in Kanada, einem unabhängigen Anbieter von webbasierten Hotline-Services, bereitgestellt wird.

Das webbasierte Berichtssystem steht Ihnen rund um die Uhr unter folgendem Link zur Verfügung: Whistleblowing-Hotline.

Der Betrieb der internen Meldestelle erfolgt durch KPMG International (Beauftragung gem. § 13 (4) HschG). Wählen Sie bei Ihrer Berichtsabgabe daher KPMG International aus, um einen Bericht an die KPMG International Hotline zu machen.

Die Meldung kann auf Wunsch anonym oder auch unter Angabe des Namens abgegeben werden. Alle Meldungen werden jedenfalls vertraulich behandelt. Dies gilt natürlich nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist und den Erfordernissen der Untersuchung nach Maßgaben von KPMG entspricht. Bei der Abgabe von anonymen Meldungen empfehlen wir den Zugriff von außerhalb des Unternehmensnetzwerks.

* KPMG Österreich kooperiert mit Clear View Strategic Partners in Kanada, einem unabhängigen Anbieter von webbasierten Hotline-Services. Bitte beachten Sie die Hinweise im Berichtssystem, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten zur Wahrung der Anonymität.
Clear View ConnectsTM ist eine gesetzlich geschützte Marke von ClearView Strategic Partners Inc.

Jede Meldung wird entsprechend der anwendbaren gesetzlichen Vorgaben (insbesondere HSchG) bearbeitet. Die Meldungen sind nur einem engen Kreis von eigens benannten Beschäftigten im Quality & Risk Management von KPMG International zugänglich. Diese werten die Meldung aus, erörtern ggf. den Sachverhalt mit dem:der Hinweisgebenden und entscheiden in Abhängigkeit von den thematisierten Verstößen oder Auffälligkeiten über die angezeigten nächsten Aufklärungsschritte und Folgemaßnahmen. Dies erfolgt bei Bedarf unter Einbeziehung des lokalen Risk-Management-Teams in Österreich. Sofern sich Meldungen gegen die Geschäftsleitung in Österreich oder gegen das lokale Risk-Management-Team in Österreich richten, erfolgt die Bearbeitung ausschließlich durch das Risk-Management-Team von KPMG International, um die Unabhängigkeit sicherzustellen.

Der Inhalt jeder Meldung und jede meldende Person im Anwendungsbereich des HSchG unterliegt dem Schutz dieses Gesetzes. Meldungen werden streng vertraulich behandelt.

KPMG ermutigt, Verstöße gegen Gesetze und ethische Prinzipien zu melden. Hinweisgebende Personen und insbesondere Mitarbeiter:innen haben wegen einer Meldung, die sie im guten Glauben abgegeben haben, keine negativen Folgen zu befürchten. Der Verhaltenskodex von KPMG (Code of Conduct) untersagt Sanktionsmaßnahmen gegenüber jedem:r, der:die in guter Absicht einen möglichen Verstoß anzeigt oder an einer Untersuchung partizipiert, auch wenn keine hinreichenden Beweise für die Erhärtung der vorgebrachten Bedenken erbracht werden können.

Personen, die wissentlich falsche oder irreführende Hinweise abgeben, sind von Schutzbestimmungen des HSchG nicht umfasst. Offenkundig falsche oder irreführende Hinweise werden zurückgewiesen. Derartige Hinweise können Schadenersatzansprüche begründen und gegebenenfalls gerichtlich oder als Verwaltungsübertretungen verfolgt werden. Aus diesem Grund sollte immer sichergestellt werden, dass Meldungen auf genauen und vollständigen Informationen basieren.



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